Entscheidungsgrundlage für Geschäftsleitung und Treuhänder – Rahmenbedingungen und Vorteile des „Swiss-Shoring"-Modells.
Die wichtigsten Eckpunkte der geplanten Entsendung – kompakt zusammengefasst.
Aufbau eines Remote-Kompetenzzentrums in Spanien zur Adressierung des Fachkräftemangels und Steigerung der Kosteneffizienz bei gleichzeitiger Sicherung Schweizer Qualitätsstandards.
Strategischmednota GmbH bleibt alleinige Arbeitgeberin. Kein Aufbau einer spanischen Tochtergesellschaft. Schweizer Arbeitsvertrag bleibt bestehen, ergänzt um eine Entsendevereinbarung.
Formular A1Flat-Tax von nur 24% statt progressiver Sätze bis 47%. Einkünfte ausserhalb Spaniens bleiben steuerbefreit. Gültig für Arbeitseinkommen bis 600.000 €.
Art. 93 LIRPFEvaluation spanischer IT-Fachkräfte für Schweizer Projekte sowie Prüfung einer möglichen Expansion von Beratungsdienstleistungen in den EU/Lateinamerika-Markt.
WachstumStrikte Vermeidung einer Betriebsstätte in Spanien: Homeoffice-Betrieb, Strategieentscheide und Vertragsunterzeichnungen erfolgen ausschliesslich in der Schweiz.
PE-Risiko minimiertBeschränkt sich auf die Ausstellung des Entsendungsvertrags sowie die Koordination des A1-Antrags. Lohnbuchhaltung weiterhin in der Schweiz.
Schlanker ProzessVollständige Dokumentation des Swiss-Shoring-Konzepts für Entscheidungsträger und Treuhänder.
Die Entsendung dient dem Aufbau und der Evaluation eines Remote-Kompetenzzentrums in Spanien. Die mednota GmbH nutzt diesen Standort, um drei strategische Ziele zu verfolgen:
Die mednota GmbH bleibt während der gesamten Dauer (geplant: 24 Monate) die alleinige Arbeitgeberin. Es wird keine spanische Tochtergesellschaft gegründet.
Das spanische Sondersteuerregime ist das zentrale Instrument, um die Entsendung für den Mitarbeiter attraktiv zu gestalten.
| Phase | Aktion | Zuständigkeit |
|---|---|---|
| Vorbereitung Vor Umzug |
Erstellung Entsendungsvertrag & Antrag A1 bei der Ausgleichskasse. | mednota & Treuhänder |
| Ankunft Monat 1 |
Beantragung der NIE (Identitätsnummer) & Anmeldung im Einwohnerregister (Empadronamiento). | Mitarbeiter |
| Steuer-Antrag Innerhalb 6 Mon. |
Einreichung Formular 149 zur Aktivierung des Beckham-Regimes. | Mitarbeiter / Steuerberater |
| Laufend 24 Monate |
Monatliche Lohnabrechnung in der Schweiz; Abführung der Schweizer Sozialbeiträge. | mednota & Treuhänder |
Um eine Betriebsstätte (Permanent Establishment) in Spanien zu vermeiden – welche die mednota GmbH dort körperschaftsteuerpflichtig machen würde – müssen folgende Regeln strikt eingehalten werden:
Die Arbeit erfolgt ausschliesslich im Homeoffice. Die GmbH mietet keinerlei Geschäftsräume in Spanien.
Strategische Entscheidungen und Vertragsunterzeichnungen mit Kunden erfolgen weiterhin ausschliesslich in der Schweiz.
Die Präsenz von Geschäftsführern und Zeichnungsberechtigten in der Schweiz untermauert die Schweizer Ansässigkeit der Firma.
Die mednota GmbH fungiert als entsendendes Unternehmen. Die Lohnbuchhaltung wird wie gewohnt in der Schweiz geführt. Durch das A1-Formular entfällt die komplexe Integration in das spanische Sozialsystem.
Der administrative Mehraufwand beschränkt sich auf die Ausstellung des Entsendungsvertrags und die Koordination des A1-Antrags.
Das steuerliche Risiko der Betriebsstätte wird durch die rein vorbereitende/analytische Natur der Tätigkeit in Spanien und die Beibehaltung der administrativen Substanz in der Schweiz minimiert.