Internes Strategiepapier · mednota GmbH

Strategische Entsendung
nach Spanien

Entscheidungsgrundlage für Geschäftsleitung und Treuhänder – Rahmenbedingungen und Vorteile des „Swiss-Shoring"-Modells.

24
Monate Laufzeit
24%
Flat-Tax (Beckham Law)
A1
CH Sozialversicherung
0
Tochtergesellschaft in ES

Auf einen Blick: Das Modell

Die wichtigsten Eckpunkte der geplanten Entsendung – kompakt zusammengefasst.

🎯

Zielsetzung

Aufbau eines Remote-Kompetenzzentrums in Spanien zur Adressierung des Fachkräftemangels und Steigerung der Kosteneffizienz bei gleichzeitiger Sicherung Schweizer Qualitätsstandards.

Strategisch
⚖️

Rechtliches Modell

mednota GmbH bleibt alleinige Arbeitgeberin. Kein Aufbau einer spanischen Tochtergesellschaft. Schweizer Arbeitsvertrag bleibt bestehen, ergänzt um eine Entsendevereinbarung.

Formular A1
💶

Beckham Law

Flat-Tax von nur 24% statt progressiver Sätze bis 47%. Einkünfte ausserhalb Spaniens bleiben steuerbefreit. Gültig für Arbeitseinkommen bis 600.000 €.

Art. 93 LIRPF
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Marktanalyse

Evaluation spanischer IT-Fachkräfte für Schweizer Projekte sowie Prüfung einer möglichen Expansion von Beratungsdienstleistungen in den EU/Lateinamerika-Markt.

Wachstum
🛡️

Risikomanagement

Strikte Vermeidung einer Betriebsstätte in Spanien: Homeoffice-Betrieb, Strategieentscheide und Vertragsunterzeichnungen erfolgen ausschliesslich in der Schweiz.

PE-Risiko minimiert
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Admin-Aufwand

Beschränkt sich auf die Ausstellung des Entsendungsvertrags sowie die Koordination des A1-Antrags. Lohnbuchhaltung weiterhin in der Schweiz.

Schlanker Prozess

Detailansicht: Alle Informationen

Vollständige Dokumentation des Swiss-Shoring-Konzepts für Entscheidungsträger und Treuhänder.

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Zielsetzung und betriebswirtschaftlicher Zweck

Die Entsendung dient dem Aufbau und der Evaluation eines Remote-Kompetenzzentrums in Spanien. Die mednota GmbH nutzt diesen Standort, um drei strategische Ziele zu verfolgen:

  • Fachkräftemangel adressieren: Evaluation des spanischen Marktes für IT-Fachkräfte zur Unterstützung schweizerischer Projekte.
  • Kosteneffizienz steigern: Nutzung tieferer lokaler Betriebskosten bei gleichzeitiger Sicherung von Schweizer Qualitätsstandards.
  • Marktanalyse: Prüfung der Expansion von Beratungsdienstleistungen in den spanischsprachigen Raum (EU/Lateinamerika).
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Rechtliches Modell: Die Entsendung (A1)

Die mednota GmbH bleibt während der gesamten Dauer (geplant: 24 Monate) die alleinige Arbeitgeberin. Es wird keine spanische Tochtergesellschaft gegründet.

Sozialversicherung (Formular A1): Über das Abkommen zur Personenfreizügigkeit wird das Formular A1 beantragt. Dies bestätigt, dass der Mitarbeiter weiterhin dem Schweizer Sozialversicherungssystem (AHV/IV/EO/ALV) unterstellt bleibt und in Spanien von Sozialversicherungsbeiträgen befreit ist.
Arbeitsvertrag: Der bestehende Schweizer Arbeitsvertrag bleibt bestehen, ergänzt um eine Entsendevereinbarung, welche die Befristung und die spezifischen Aufgaben in Spanien regelt.
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Das „Beckham Law" (Art. 93 LIRPF): Steuerliche Implikationen

Das spanische Sondersteuerregime ist das zentrale Instrument, um die Entsendung für den Mitarbeiter attraktiv zu gestalten.

  • Steuervorteil: Statt progressiver Sätze (bis zu 47%) zahlt der Mitarbeiter eine Flat-Tax von 24% auf das in Spanien erzielte Arbeitseinkommen (bis 600.000 €).
  • Nicht-Residenten-Status: Der Mitarbeiter wird steuerlich wie ein Nicht-Resident behandelt. Das bedeutet, dass Einkünfte ausserhalb Spaniens (z. B. Schweizer Kapitalerträge oder Mieteinnahmen) in Spanien steuerbefreit bleiben.
  • Voraussetzung: Der Mitarbeiter darf in den letzten fünf Jahren nicht in Spanien steuerlich ansässig gewesen sein.
Ersparnis im Vergleich: Ohne das Beckham Law würden spanische Einkommensteuersätze progressiv bis zu 47% greifen – das Sonderregime reduziert die Steuerlast auf eine einheitliche Flat-Tax von 24%.
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Timeline und operative Schritte

Phase Aktion Zuständigkeit
Vorbereitung
Vor Umzug
Erstellung Entsendungsvertrag & Antrag A1 bei der Ausgleichskasse. mednota & Treuhänder
Ankunft
Monat 1
Beantragung der NIE (Identitätsnummer) & Anmeldung im Einwohnerregister (Empadronamiento). Mitarbeiter
Steuer-Antrag
Innerhalb 6 Mon.
Einreichung Formular 149 zur Aktivierung des Beckham-Regimes. Mitarbeiter / Steuerberater
Laufend
24 Monate
Monatliche Lohnabrechnung in der Schweiz; Abführung der Schweizer Sozialbeiträge. mednota & Treuhänder
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Risikomanagement: Vermeidung einer Betriebsstätte (PE)

Um eine Betriebsstätte (Permanent Establishment) in Spanien zu vermeiden – welche die mednota GmbH dort körperschaftsteuerpflichtig machen würde – müssen folgende Regeln strikt eingehalten werden:

🏠 Kein spanisches Büro

Die Arbeit erfolgt ausschliesslich im Homeoffice. Die GmbH mietet keinerlei Geschäftsräume in Spanien.

🇨🇭 Schweizer Geschäftsleitung

Strategische Entscheidungen und Vertragsunterzeichnungen mit Kunden erfolgen weiterhin ausschliesslich in der Schweiz.

✍️ Co-Management

Die Präsenz von Geschäftsführern und Zeichnungsberechtigten in der Schweiz untermauert die Schweizer Ansässigkeit der Firma.

📋 Zusammenfassung für den Treuhänder

Die mednota GmbH fungiert als entsendendes Unternehmen. Die Lohnbuchhaltung wird wie gewohnt in der Schweiz geführt. Durch das A1-Formular entfällt die komplexe Integration in das spanische Sozialsystem.

Der administrative Mehraufwand beschränkt sich auf die Ausstellung des Entsendungsvertrags und die Koordination des A1-Antrags.

Das steuerliche Risiko der Betriebsstätte wird durch die rein vorbereitende/analytische Natur der Tätigkeit in Spanien und die Beibehaltung der administrativen Substanz in der Schweiz minimiert.

ℹ️ Hinweis: Dieser Überblick basiert auf den vorliegenden Quellen und ersetzt keine fachspezifische Beratung durch Experten für internationales Steuerrecht in der Schweiz und Spanien.